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Vorlage:Bild-PD-alt: Unterschied zwischen den Versionen

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|Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als [[Lichtbildwerk]] nötige [[Schöpfungshöhe]], noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980</small>) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als [[Lichtbild]] genießen zu können.
|Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als [http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtbildwerk Lichtbildwerk] nötige [http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he Schöpfungshöhe], noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980</small>) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als [http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtbild Lichtbild] genießen zu können.
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Aktuelle Version vom 5. Juni 2009, 22:21 Uhr

Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, des österreichischen und des schweizerischen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher Gemeinfreiheit.
Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.