Hotel Gretenkort: Unterschied zwischen den Versionen
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1853 kaufte [[Johann Otto Gretenkort]] zwei Gärten in direkter Nähe zu der noch jungen Bahnlinie und ließ ein Wohnhaus mit Stallungen darauf errichten. Früh erkannte er durch die Nähe des [[Bahnhof | Bahnhofs]], der ich zu jener Zeit noch wesentlich näher am damaligen Bahnübergang befand, das Potenzial des Grundstücks. Der Konzessionsantrag wurde von Bürgermeister [[Franz Wächter | Wächter]] im Juli 1855befürwortet. Doch der damalige Landrat, Graf Schmissing von Kerssenbrock, aus Beckum war der Meinung es gäbe bereits genug Gaststätten in Ahlen. Daher knüpfte er die Genehmigung der Konzession im September an gewisse Auflagen. | 1853 kaufte [[Johann Otto Gretenkort]] zwei Gärten in direkter Nähe zu der noch jungen Bahnlinie und ließ ein Wohnhaus mit Stallungen darauf errichten. Früh erkannte er durch die Nähe des [[Bahnhof | Bahnhofs]], der ich zu jener Zeit noch wesentlich näher am damaligen Bahnübergang befand, das Potenzial des Grundstücks. Der Konzessionsantrag wurde von Bürgermeister [[Franz Wächter | Wächter]] im Juli 1855befürwortet. Doch der damalige Landrat, Graf Schmissing von Kerssenbrock, aus Beckum war der Meinung es gäbe bereits genug Gaststätten in Ahlen. Daher knüpfte er die Genehmigung der Konzession im September an gewisse Auflagen. Eine dieser Auflagen lautete: ''"Gretenkort ist ausdrücklich zu verpflichten, immer trinkbares Bier feilzuhalten. Duldet er Trinkgelage, Spielgesellschaften oder dergleichen Unfug in seinem Hause, ist ihm die Konzession wieder zu entziehen."'' | ||
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Version vom 4. Januar 2014, 12:32 Uhr
Lage
Das Hotel Gretenkort befand sich an der Kreuzung der Oststraße, Beckumer Straße und Am Bahndamm.
Geschichte

1853 kaufte Johann Otto Gretenkort zwei Gärten in direkter Nähe zu der noch jungen Bahnlinie und ließ ein Wohnhaus mit Stallungen darauf errichten. Früh erkannte er durch die Nähe des Bahnhofs, der ich zu jener Zeit noch wesentlich näher am damaligen Bahnübergang befand, das Potenzial des Grundstücks. Der Konzessionsantrag wurde von Bürgermeister Wächter im Juli 1855befürwortet. Doch der damalige Landrat, Graf Schmissing von Kerssenbrock, aus Beckum war der Meinung es gäbe bereits genug Gaststätten in Ahlen. Daher knüpfte er die Genehmigung der Konzession im September an gewisse Auflagen. Eine dieser Auflagen lautete: "Gretenkort ist ausdrücklich zu verpflichten, immer trinkbares Bier feilzuhalten. Duldet er Trinkgelage, Spielgesellschaften oder dergleichen Unfug in seinem Hause, ist ihm die Konzession wieder zu entziehen."
Quellen
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Ahlener Zeitung vom 31.12.2013 "Von der Nähe zur Bahn profitiert"