Neugliederung

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Im Rahmen des Gesetzentwurfes über die gebietliche Neugliederung werden die Gemeinden Altahlen, Dolberg, und Neuahlen (Amt Ahlen) in die Stdt Ahlen eingegliedert.

Veröffentlichung

Veröffentlicht wurde das Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 31 vom 27. Juni 1969:

2020 Gesetz über die Eingliederung der Gemeinden des Amtes Ahlen in die Stadt Ahlen, Landkreis Beckum

§1
(1) Die Gemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen (Amt Ahlen) werden in die Stadt Ahlen eingegliedert.
(2) Das Amt Ahlen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahlen.
§2
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen sowie der Stadt Ahlen vom 14./20. Februar 1969 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt:
1. Bestimmungen über die Befugnisse des Ortsausschusses und des Ortsvorstehers im einzelnen sowie über die Bezeichnung des Vorsitzenden des Ortsausschusses finden keine Anwendung. Die Stadt Ahlen ist verpflichtet, die Einzelheiten in der Hauptsatzung zu regeln.
2. Eine Änderung der nach § 11 Abs. 2 garantierten Zweckbestimmung von Rücklagen ist, ohne daß es der Zustimmung der genannten Ausschüsse bedarf, zulässig, wenn das Vorhaben einer sinnvollen Planung der Stadt widerspricht.
§3
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Ahlen wird aufgelöst. $ 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
§4
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft.

Düsseldorf, den 24. Juni 1969

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Heinz Kühn
Der Innenminister
Weyer

Begründung

1. Die Räte der Gemeinden Altahlen, Neuahlen und Dolberg sowie der Stadt Ahlen haben einstimmig beschlossen, die Gemeinden des Amtes Ahlen unter Auflösung des Amtes in die Stadt Ahlen einzugliedern.
2. Das Amt Ahlen im Westen des Landkreises Beckum umschließt fast ringförmig die Stadt Ahlen. Es grenzt im Westen an den Landkreis Lüdinghausen und im Süden an den Landkreis Unna.
Im Südwesten wird es von der Stadt Heessen, im Norden und Nordosten vom Amt Sendenhorst und im Osten vom bisherigen Amt Beckum begrenzt. Sitz der Amtsverwaltung ist die Stadt Ahlen.
Auf die Stadt Ahlen und die Gemeinden des Amtes Ahlen entfallen nach dem Stand vom 30. Juni 1968 folgende Flöchen und Einwohnerzahlen:
qkm Einwohner
Stadt Ahlen 20,08 44 747
Gemeinde Ahlen 33,92 1 644
Gemeinde Neuahlen 21,63 507
Gemeinde Dolberg 21,77 2 533
zusammen 97,40 49 431
Der Landesentwicklungsplan I weist den Raum Ahlen der ländlichen Zone zu. Die Stadt Ahlen wird als Gemeinde mit zentralörtlicher Bedeutung für einen Versorgungsbereich ausgewiesen, der mehr als 50 000 Einwohner umfaßt oder in absehbarer Zeit unfassen wird.
3.1 Die Stadt Ahlen bildet das verwaltungsmäßige, wirtschaftliche und kulturelle Zentrum des westlichen Teiles des Landkreises Beckum. Für die Versorgung ihrer Einwohner und der Bevölkerung des Umlandes verfügt die Stadt über die lückenlose Ausstattung einer Gemeinde des Grundtyps B. Die Erwerbstätigen sind mit 66,92% im verarbeitenden und Baugewerbe, mit 31,49% im Dienstleistungsbereich und mit 1,59% in der Landwirtschaft beschäftigt. Mit 50 Industriebetrieben verfügt die Stadt über einen guten industriellen Besatz. 1 641 Einpendlern stehen 1 531 Auspendler gegenüber.
3.2 Die westlich an die Stadt Ahlen angrenzende Gemeinde Altahlen ist ein rein landwirtschaftliche Gemeinde. Ihre Bebauung besteht, von nur wenigen siedlungsmäßigen Verdichtungen abgesehen, aus verstreut liegenden Einzelgehöften. In der Landwirtschaft sind 70,76%, im verarbeitenden und Baugewerbe 18,04% nd im Dienstleistungsbereich 11,2% der Erwerbstätigen bewschäftigt. Industriebetriebe sind nicht vorhanden. 50 Einpendlern stehen 100 Auspendler gegenüber von denen 67 in Ahlen Arbeit finden.
3.3