KFZ-Kennzeichen
Allgemeines
Ein Kennzeichen ist eine von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle Registrierungsnummer, die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Schildern der Kennzeichen erscheint. Kennzeichen und Kennzeichenschilder haben unterschiedliche Funktionen.
Übersicht der Kennzeichen
I X - 1234
1903 wurde ,durch den Regierungspräsidenten von Gescher, im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster folgendes veröffentlicht:
Nachdem der Verkehr mit Kraftfahrzeugen nunmehr in sämmtlichen deutschen Provinzen des Staats nach einheitlichen Grundsätzen geregelt worden ist, bringe ich hierdurch ... [1] zur Erleichterung der Verfolgung von Uebertretungen der polizeilichen Vorschriften durch die Führer von Kraftfahrzeugen zur allgemeinen Kenntnis, dass die Verteilung der Erkennungsnummern an die Regierungspräsidenten in den einzelnen Provinzen stattgefunden hat.
Somit kam das KFZ-Kennzeichen auch nach Ahlen. Dieses unterteilte sich in drei Bereiche:
- Die römische Ziffer I steht für das Territorium, hier Preußen.
- Das X steht für die Provinz, hier Westfalen.
- Die Nummer wurde fortlaufend vergeben und der Regierungsbezirk Münster erhielt die Nummern 1 - 300 zugeteilt.
In Ahlen wurden 1903 acht Kennzeichen ausgegeben[2] :
- X 27 Heinrich Kerkmann jun., Generaldirektor
- X 36 Stephan Narath, Kaufmann
- X 56 Franz Buschhoff, Werkmeister
- X 65 Heinrich Kerkmann jun., Fabrikdirektor
- X 146 Conrad Hagedorn, Fahrradhändler
- X 172 Carl Mückenhausen, Maschinenschlosser
- X 173 Carl Geringhoff, Maschinenfabrikant
- X 191 Hermann Buschhoff, Techniker
BR 72-123
Nach dem Krieg führten die Besatzungsmächte ein einheitliches Kennzeichensystem, nach amerikanischem Vorbild, für Kraftfahrzeuge ein. Dieses war ebenfalls in 3 Bereiche unterteilt:
- BR für Britische Besatzungszone Nordrhein Westfalen
- 72 oder 97 für den Kreis Beckum
- Die abschließende Nummer wurde wieder fortlaufend vergeben
BE-AB 123
Vom 01.07.1956 bis zum 01.01.1975 hatten Ahlener Fahrzeuge das Kennzeichen BE für den Landkreis (ab dem 01.10.1969 nur noch Kreis) Beckum. Durch die Auflösung des Kreises Beckum am 01.01.1975 und gleichzeitige Eingliederung in den angrenzenden Kreis Warendorf erhielten Fahrzeuge das noch heute benutzte WAF.
WAF-AB 123
Allgemeine Historie
In Deutschland begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen Fällen von Fahrerflucht Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben, die lokal ausgegeben wurden und sich farblich unterschieden.[2] Ab 1. Oktober 1907 galt dann im Deutschen Reich ein einheitliches System der Anbringung von Nummernschildern an allen Kraftfahrzeugen. In den 1930er Jahren gab es kurze Zeit in verschiedenen Gebieten Österreichs Nummerntafel- und Steuerpflicht für Fahrräder. Die etwa 4 × 15 cm großen Tafeln wurden mit einer Achsmutter des Vorderrades festgeklemmt. Die Einführung von Kraftfahrzeugkennzeichnungen ging nicht überall ohne Proteste vonstatten. Nachdem Anfang des 20. Jahrhunderts immer mehr europäische Länder eine Kennzeichnungspflicht erließen (so Bayern 1899, Spanien und Belgien 1900, Frankreich 1901) wurden Stimmen insbesondere in England laut, die Nummerierung entstelle die Automobile, sie erhielten den Charakter von Mietwagen.